Das Leben kennt den Weg.

Bestattungsvorsorge
Möglichkeiten und Nutzen einer individuellen Vorsorge

Über den eigenen Tod nachzudenken, fällt zugegeben schwer. Dennoch ist es sinnvoll, sich bewusst mit diesem Thema auseinanderzusetzen, denn durch umfassende Vorsorge können Sie Ihren nächsten Angehörigen eine große mentale und finanzielle Belastung ersparen.

Wer schon einmal mit einem Trauerfall im nächsten Umfeld konfrontiert war, weiß um den damit verbundenen Aufwand und die vielen Fragen zu Ablauf und Details, die beantwortet werden müssen. Eine ausreichende Vorsorgeregelung ist in diesem Fall eine große Hilfe und Entlastung – auch aus finanzieller Sicht.

Hinzu kommt, dass Sie durch eine umfassende Vorsorge die Gewissheit erhalten, dass alles, was Ihnen wichtig ist, genau so ausgeführt wird, wie Sie es sich wünschen.

 

Der Bestattungsvorsorgevertrag

In einem Bestattungsvorsorgevertrag sind der Ablauf, Umfang, wichtige Einzelheiten und persönliche Wünsche klar und detailliert vermerkt. Auch die finanzielle Absicherung des Vorsorgenden wird in einem passenden Rahmen festgesetzt.

Als kompetenter Ansprechpartner für die Bestattungsvorsorge erstellen wir individuelle Vorsorgepläne, deren Inhalt auf langjähriger Erfahrung in der Regelung von Trauerfällen und im Kontakt zu Angehörigen beruht. Der von uns erstellte Plan besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen:

  • Klare vertragliche Regelung über den Ablauf der Bestattung
  • Versicherungskonzept für die Finanzierung

Das Versicherungskonzept regelt die finanziellen Aspekte der Bestattung. Für die Finanzierung bieten wir Ihnen flexible Möglichkeiten – neben einer Einmalzahlung ist auch eine Tilgung in geringen monatlichen Beträgen, die Einrichtung eines Treuhandkontos oder eine Zahlung in Teilbeträgen möglich. Natürlich ist die von Ihnen gezahlte Summe vor dem Zugriff Dritter geschützt.

Sollte bis zur Bestattung mehr Geld zur Verfügung stehen als Kosten anfallen, wird der überschüssige Betrag an die Erben ausgezahlt.

Hilfreiche Unterlagen zum Download

Wenn Sie sich nicht mit dem Gedanken an die Bestattungsvorsorge anfreunden können, möchten wir Sie dennoch bitten, sich über den nächsten Bestattungspflichtigen in Ihrer Umgebung zu informieren. Bringen Sie in Erfahrung, wie schnell diese Person zu erreichen ist und machen Sie die im Fall Ihres Ablebens benötigten Unterlagen leicht für Ihre Angehörigen zugänglich, um ihnen die Regelung der bürokratischen Angelegenheiten zu erleichtern.

Hinweise zur Bestattungspflicht

Die Bestattung verstorbener Personen ist in Deutschland über den Bestattungszwang gesetzlich vorgeschrieben. Innerhalb weniger Tage müssen Entscheidungen getroffen werden. Zuständig dafür sind die Bestattungspflichtigen.

Bestattungspflichtig sind nach §1968 BGB:

  • Erben erster Ordnung: der hinterbliebene Ehegatte, die Kinder des Verstorbenen, auch nicht eheliche Kinder
  • Erben zweiter Ordnung: Eltern des Verstorbenen und dessen Geschwister
  • Erben dritter Ordnung: Großeltern des Verstorbenen, Tanten und Onkel
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